
Information an die Bürgerinnen und Bürger des Amt Schenkenländchen
Am 01.07.2024 trat die neue Hundehalterverordnung (HundehVO) in Kraft. Jeder Hund der älter als 8 Wochen ist, ist der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Das ist unabhängig von der Hundesteueranmeldung. Wir haben für Sie entsprechend neue Formulare gestaltet. Mit den neuen Formularen können Sie den Hund sowohl ordnungsbehördlich, als auch steuerlich anmelden. Diese neuen Formulare finden Sie unter folgendem Link auf unserer Internetseite: https://www.amt-schenkenlaendchen.de/dienstleistung/anzeigen/id/10455/synonym/Hundeanmeldung/hundehaltung.html Bitte nutzen Sie auf der Internetseite den Reiter Verwaltung -> Dienstleistung -> Ordnung und Sicherheit -> Hundehaltung Hier finden Sie Informationen und das Formular für die Anmeldung.
Erst ab dem 01.07.2025 wird für die Anmeldung eine Gebühr in Höhe von 30 € fällig.
Ihr Ordnungsamt
s.sievert 14.03.2025 Aus dem Amt Schenkenländchen | Zuletzt geändert am14.03.2025um11:41