Bekanntmachung zur Bundestagswahl 2025 - Hinweise für Briefwähler

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

gemäß Bundeswahlordnung § 27 Abs. 4 können Wahlscheine bis zum zweiten Tage vor der Wahl bis 15.00 Uhr beantragt werden. Das bedeutet, dass Wahlscheine für die Bundestagwahl 2025 bis zum Freitag, den 21.02.2025 bis 15.00 Uhr im Amt Schenkenländchen beantragt werden können, wir haben geöffnet.

Demzufolge wird entgegen unserer Ankündigung vom 08.01.2025 das Einwohnermeldeamt am Samstag den 22.02.2025 nicht geöffnet sein. Wir bitten um Beachtung!

Mit freundlichen Grüßen

Nadine Lorenz-Ehrentraut

Wahlleiterin

  s.sievert     16.02.2025     Aus dem Amt Schenkenländchen   |  Zuletzt geändert am16.02.2025um13:45